{"id":8,"date":"2015-09-07T02:12:18","date_gmt":"2015-09-07T00:12:18","guid":{"rendered":"https:\/\/birgit-ludwig.com\/?page_id=8"},"modified":"2015-09-12T20:21:09","modified_gmt":"2015-09-12T18:21:09","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/birgit-ludwig.com\/?page_id=8","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>inhalt<\/p>\n<p>i. allgemeines<br \/>\nii. \u00fcberlassenes bild\/textmaterial<br \/>\niii. nutzungsrechte<br \/>\niv. honorare<br \/>\nv. r\u00fcckgabe des bild\/textmaterials<br \/>\nvi. vertragsstrafe, blockierung, schadensersatz<br \/>\nvii. schlu\u00dfbestimmungen<br \/>\nviii. agbs vereinbaren<br \/>\nxi. agbs als pdf downloaden<\/p>\n<p>allgemeine liefer- und gesch\u00e4ftsbedingungen v.01.03<br \/>\ni. allgemeines<br \/>\n1. die nachfolgenden allgemeinen liefer- und gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden agb genannt) gelten f\u00fcr alle von der urheberin (photographin, texterin, photo-journalistin o.\u00e4.) durchgef\u00fchrten auftr\u00e4ge, angebote, lieferungen und leistungen<br \/>\n2. sie gelten als vereinbart mit entgegennahme der lieferung oder leistung bzw. des angebots der urheberin durch die kundin, sp\u00e4testens jedoch mit der annahme des bildmaterials\/textes zur ver\u00f6ffentlichung.<br \/>\n3. wenn die kundin den agb widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei werktagen zu erkl\u00e4ren. abweichenden gesch\u00e4ftsbedingungen der kundin wird hiermit widersprochen. abweichende gesch\u00e4ftsbedingungen der kundin erlangen keine g\u00fcltigkeit, es sei denn, da\u00df die urheberin diese schriftlich anerkennt.<br \/>\n4. die agb gelten im rahmen einer laufenden gesch\u00e4ftsbeziehung auch ohne ausdr\u00fcckliche einbeziehung auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen auftr\u00e4ge, angebote, lieferungen und leistungen der urheberin.<\/p>\n<p>zum anfang<\/p>\n<p>ii . \u00fcberlassenes bild\/textmaterial<br \/>\n1. die agb gelten f\u00fcr jegliches der kundin \u00fcberlassenes bild\/textmaterial, gleich in welcher schaffensstufe oder in welcher technischen form sie vorliegen. sie gelten insbesondere auch f\u00fcr elektronisches oder digital \u00fcbermitteltes bild\/textmaterial.<br \/>\n2. die kundin erkennt an, da\u00df es sich bei dem von der urheberin gelieferten bildmaterial um lichtbildwerke i.s.v. \u00a7 2 abs.1 ziff.5 urhrg handelt.<br \/>\n3. gestaltungsvorschl\u00e4ge oder konzeptionen, die von der kundin in auftrag gegeben wurden, sind eigenst\u00e4ndige leistungen, die der urheberin zu verg\u00fcten sind.<br \/>\n4. das \u00fcberlassene bildmaterial bleibt eigentum der urheberin, und zwar auch in dem fall, da\u00df schadensersatz hierf\u00fcr geleistet wird.<br \/>\n5. die kundin hat das bildmaterial sorgf\u00e4ltig und pfleglich zu behandeln und darf bild\/textmaterial an dritte nur zu gesch\u00e4ftsinternen zwecken der sichtung, auswahl und technischen verarbeitung weitergeben.<br \/>\n6. reklamationen, die den inhalt der gelieferten sendung oder inhalt, qualit\u00e4t oder zustand des bild\/textmaterial betreffen, sind innerhalb von 48 stunden nach empfang mitzuteilen. anderenfalls gilt das bild\/textmaterial als ordnungsgem\u00e4\u00df, vertragsgem\u00e4\u00df und wie verzeichnet zugegangen.<\/p>\n<p>zum anfang<\/p>\n<p>iii. nutzungsrechte<br \/>\n1. die kundin erwirbt grunds\u00e4tzlich nur ein einfaches nutzungsrecht zur einmaligen verwendung.<br \/>\n2. ausschlie\u00dfliche nutzungsrechte, medienbezogene oder r\u00e4umliche exklusivrechte oder sperrfristen m\u00fcssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige grundhonorar.<br \/>\n3. mit der lieferung wird lediglich das nutzungsrecht \u00fcbertragen f\u00fcr die einmalige nutzung des bild\/textmaterials zu dem von der kundin angegebenen zweck und in der publikation und in dem medium oder datentr\u00e4ger, welche\/-s\/-n die kundin angegeben hat oder welche\/-s\/-r sich aus den umst\u00e4nden der auftragserteilung ergibt. im zweifelsfall ist ma\u00dfgeblich das objekt (zeitung, zeitschrift usw.), f\u00fcr das das bild\/textmaterial ausweislich des lieferscheins oder der versandadresse zur verf\u00fcgung gestellt worden ist.<br \/>\n4. jede \u00fcber ziff.iii 3. agb hinausgehende nutzung, verwertung, vervielf\u00e4ltigung, verbreitung oder ver\u00f6ffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdr\u00fccklichen schriftlichen zustimmung der urheberin. das gilt insbesondere f\u00fcr:<\/p>\n<p>eine zweitverwertung oder zweitver\u00f6ffentlichung, insbesondere in sammelb\u00e4nden, produktbegleitenden prospekten, bei werbema\u00dfnahmen oder bei sonstigen nachdrucken<br \/>\njegliche bearbeitung, \u00e4nderung oder umgestaltung des bildmaterials<br \/>\ndie digitalisierung, speicherung oder duplizierung des bild\/textmaterials auf datentr\u00e4gern aller art (z.b. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische tr\u00e4germedien wie cd-rom, cdi, disketten, festplatten, arbeitsspeicher, mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen verarbeitung des bildmaterials gem. ziff.iii 3. agb dient.<br \/>\njegliche vervielf\u00e4ltigung oder nutzung der bilddaten auf cd-rom, cdi, disketten oder \u00e4hnlichen datentr\u00e4gern<br \/>\njegliche aufnahme oder wiedergabe der bild\/textdaten im internet oder in online- datenbanken oder in anderen elektronischen archiven (auch soweit es sich um interne elektronische archive der kundin handelt)<br \/>\ndie weitergabe des digitalisierten bild\/textmaterials im wege der datenfern\u00fcbertragung oder auf datentr\u00e4gern, die zur \u00f6ffentlichen wiedergabe auf bildschirmen oder zur herstellung von hardcopies geeignet sind.<br \/>\n5. ver\u00e4nderungen des bildmaterials durch foto-composing, montage oder durch elektronische hilfsmittel zur erstellung eines neuen urheberrechtlich gesch\u00fctzten werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher zustimmung der urheberin und nur bei kennzeichnung mit [m] gestattet. auch darf das bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als motiv benutzt werden.<br \/>\nverwendung oder blo\u00dfe ver\u00e4nderungen des textmaterials zur erstellung eines neuen urheberrechtlich gesch\u00fctzten werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher zustimmung der urheberin gestattet.<br \/>\n6. die kundin ist nicht berechtigt, die ihr einger\u00e4umten nutzungsrechte ganz oder teilweise auf dritte, auch nicht auf andere konzern- oder tochterunternehmen, zu \u00fcbertragen.<br \/>\n7. jegliche nutzung, wiedergabe oder weitergabe des bild\/textmaterials ist nur gestattet unter der voraussetzung der anbringung des von der urheberin vorgegebenen urhebervermerks. zum anfang<br \/>\niv. honorare<br \/>\n1.es gilt das vereinbarte honorar. ist kein honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen preisliste der urheberin, ver\u00f6ffentlicht u.a. auf unserer website www.jmsphoto.de. f\u00fcr dort nicht aufgef\u00fchrte verwendungen bestimmt es sich f\u00fcr photos nach der aktuell g\u00fcltigen bild-honorar\u00fcbersicht der mittelstandsgemeinschaft foto-marketing (mfm), f\u00fcr texte nach der aktuell g\u00fcltigen text-honorar\u00fcbersicht der mittelstandsgemeinschaft journalismus. das honorar versteht sich zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen mehrwertsteuer.<br \/>\n2. das honorar gilt nur f\u00fcr die einmalige nutzung des bild\/textmaterials zu dem vereinbarten zweck gem\u00e4\u00df ziff. iii 2. oder ziff. iii 3. agb. soll das honorar auch f\u00fcr eine weitergehende nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.<br \/>\n3. durch den auftrag anfallende kosten und auslagen (z.b. material-und laborkosten, modellhonorare, kosten f\u00fcr erforderliche requisiten, reisekosten, erforderliche spesen etc.) sind nicht im honorar enthalten und gehen zu lasten der kundin.<br \/>\n4. das honorar gem\u00e4\u00df ziff. iv. 1. agb ist auch dann in voller h\u00f6he zu zahlen, wenn das in auftrag gegebene und gelieferte bild\/textmaterial nicht ver\u00f6ffentlicht wird. bei verwendung der aufnahmen als arbeitsvorlage f\u00fcr layout- und pr\u00e4sentationszwecke f\u00e4llt vorbehaltlich einer abweichenden vereinbarung ein honorar von mindestens euro 75,00 pro aufnahme an.<br \/>\n5. das honorar ist sp\u00e4testens binnen 2 wochen nach rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der rechnung keine k\u00fcrzere zahlungsfrist angegeben ist. nach ablauf der zahlungsfrist kommt die kundin in verzug. nach eintritt des verzugs ist das honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. eine aufrechnung oder die aus\u00fcbung des zur\u00fcckbehaltungsrechts ist nur gegen\u00fcber unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten forderungen der kundin zul\u00e4ssig. zum anfang<\/p>\n<p>v. r\u00fcckgabe des bild\/textmaterials<br \/>\n1. das bild\/textmaterial ist in der gelieferten form sofort nach der ver\u00f6ffentlichung oder der vereinbarten nutzung, sp\u00e4testens jedoch 14 tage nach dem lieferdatum unaufgefordert zur\u00fcckzusenden; beizuf\u00fcgen sind zwei belegexemplare. eine verl\u00e4ngerung der 14-tage-frist bedarf der schriftlichen genehmigung der urheberin.<br \/>\n2. \u00fcberl\u00e4\u00dft die urheberin auf anforderung der kundin oder mit ihrem einverst\u00e4ndnis bild\/textmaterial lediglich zum zwecke der pr\u00fcfung, ob eine nutzung oder ver\u00f6ffentlichung in betracht kommt, hat die kundin das bild\/textmaterial sp\u00e4testens innerhalb eines monats nach erhalt zur\u00fcckzugeben, sofern auf dem lieferschein keine andere frist vermerkt ist. eine verl\u00e4ngerung dieser frist ist nur wirksam, wenn sie von der urheberin schriftlich best\u00e4tigt worden ist.<br \/>\n3. die r\u00fccksendung des bild\/textmaterials erfolgt durch die kundin auf ihre kosten in branchen\u00fcblicher verpackung. die kundin tr\u00e4gt das risiko des verlusts oder der besch\u00e4digung w\u00e4hrend des transports bis zum eingang bei der urheberin. zum anfang<\/p>\n<p>vi. vertragsstrafe, blockierung, schadensersatz<br \/>\n1.bei jeglicher unberechtigten (ohne zustimmung der urheberin erfolgten) nutzung, verwendung, wiedergabe oder weitergabe des bild\/textmaterials ist f\u00fcr jeden einzelfall ein honorar entsprechend der nutzung und dementsprechend unserer aktuellen preisliste und als aufschlag zus\u00e4tzlich eine vertragsstrafe i.s.v. \u00a7 97 urhrg in h\u00f6he des f\u00fcnffachen nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender schadensersatzanspr\u00fcche.<br \/>\n2. bei unterlassenem, unvollst\u00e4ndigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsf\u00e4higem urhebervermerk ist ein aufschlag auf das nutzungshonorar in h\u00f6he von 100% des nutzungshonorars zu zahlen.<br \/>\n3. bei nicht rechtzeitiger r\u00fcckgabe des bildmaterials (blockierung) ist f\u00fcr die zeit nach ablauf der in ziff.v.1. oder 2. gesetzten fristen eine vertragsstrafe zu zahlen in h\u00f6he von<\/p>\n<p>euro 0,25 pro tag und bild f\u00fcr s\/w- oder color-abz\u00fcge oder dia-duplikate<br \/>\neuro 1,00 pro tag und bild f\u00fcr dias, negative oder andere unikate.<br \/>\n4. f\u00fcr besch\u00e4digtes, zerst\u00f6rtes oder abhandengekommenes bildmaterial ist schadensersatz zu leisten, ohne da\u00df die urheberin die h\u00f6he des schadens nachzuweisen hat in h\u00f6he von<br \/>\neuro 40,00 pro s\/w- oder colorabzug oder kb-dia-duplikat<br \/>\neuro 125,00 pro mittel- oder gro\u00dfformat-dia-duplikat<br \/>\neuro 750,00 pro dia-original, negativ oder anderem unikat<br \/>\neuro 1.500,00 pro nicht wiederholbarem dia, negativ oder anderem unikat.<br \/>\nbei besch\u00e4digungen sind die s\u00e4tze entsprechend dem grad der besch\u00e4digung und dem umfang der weiteren nutzungsm\u00f6glichkeit herabzusetzen. digitale kopien eines besch\u00e4digten oder abhandengekommenen unikats im besitz der urheberin sind kein ad\u00e4quater ersatz f\u00fcr das unikat und bedingen keinen geringeren schaden als die in vi.4. angegebenen s\u00e4tze. grunds\u00e4tzlich bleibt beiden vertragsparteien der nachweis vorbehalten, da\u00df ein h\u00f6herer bzw. geringerer schaden eingetreten ist.<br \/>\n5. bei fehlendem belegexemplar oder bei abrechnung ohne belegexemplar oder bei abrechnung ohne angabe, welches\/r bild\/text an welcher stelle in welcher publikation verwendet worden ist, ist ein aufschlag auf das nutzungshonorar in h\u00f6he von 50% des nutzungshonorars zu zahlen.<br \/>\n6. durch diese zahlungen gem\u00e4\u00df ziff. vi. agb werden keinerlei nutzungsrechte begr\u00fcndet. zum anfang<br \/>\nvii. schlu\u00dfbestimmungen<br \/>\n1. es gilt das recht der schweiz\u00a0als vereinbart, und zwar auch bei lieferungen ins ausland.<br \/>\n2. nebenabreden zum vertrag oder zu diesen agb bed\u00fcrfen zu ihrer wirksamkeit der schriftform.<br \/>\n3. die etwaige nichtigkeit bzw. unwirksamkeit einer oder mehrerer bestimmungen dieser agb ber\u00fchrt nicht die wirksamkeit der \u00fcbrigen bestimmungen. die parteien verpflichten sich, die ung\u00fcltige bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten regelung wirtschaftlich und juristisch am n\u00e4chsten kommt.<br \/>\n4. erf\u00fcllungsort und gerichtsstand ist bern, wenn die kundin vollkauffrau ist.<\/p>\n<p>zum anfang<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>inhalt i. allgemeines ii. \u00fcberlassenes bild\/textmaterial iii. nutzungsrechte iv. honorare v. r\u00fcckgabe des bild\/textmaterials vi. vertragsstrafe, blockierung, schadensersatz vii. schlu\u00dfbestimmungen viii. agbs vereinbaren xi. agbs als pdf downloaden allgemeine liefer- und gesch\u00e4ftsbedingungen v.01.03 i. allgemeines 1. die nachfolgenden allgemeinen liefer- und gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden agb genannt) gelten f\u00fcr alle von der urheberin (photographin, texterin, photo-journalistin 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